Reifendrucksensoren
Alle Infos zu den Kontrollsystemen

Elektronische Reifendruckkontrollsysteme sind seit dem 1. November 2014 für alle Neuwagen vorgeschrieben. Wir sagen, welche Konsequenzen das nach sich zieht und für welche Autofahrer es unter Umständen teuer werden kann.

Reifendruckkontrolle, Reifendrucksensoren, RDKS
Foto: Hans-Dieter Seufert

Der nächste Winter kommt bestimmt, doch diesmal kann der Wechsel auf Winterreifen für viele Neuwagenfahrer zum besonders teuren Vergnügen werden. Grund ist eine EU-Verordnung, die seit dem 1. November 2014 bei allen Neufahrzeugen zwingend und serienmäßig ein EU-konformes elektronisches Reifendruckkontrollsystem (EU-RDKS) vorschreibt. Um sicherzustellen, dass zum Stichtag nur noch Neuwagen mit EU-RDKS zum Verkauf standen, rollen nun schon seit geraumer Zeit keine Fahrzeuge mehr ohne Kontrollsystem vom Band.

Bei der Einführung neuer Fahrzeugtypen gilt die Ausstattungspflicht übrigens schon seit 2012. Entscheidend ist das Datum der Typgenehmigung, zu finden unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung. Ist dort ein Datum nach dem 1. November 2012 eingetragen, ist der Wagen ausrüstungspflichtig. Von der Vorschrift betroffen sind neben Pkw auch kompakte Wohnmobile, die ab Werk bereits die entsprechende Zulassung besitzen, sowie Geländewagen, erkennbar an den Fahrzeug- Codes M1 oder M1G unter Ziffer J des Zulassungspapiers. Für all diese Fahrzeuge gilt: Ist ein direkt messendes System mit Sensoren installiert, müssen auch die Winterräder mit Reifendrucksensoren ausgerüstet werden.

Reifendruckkontrollsysteme auch bei Winterrädern

Wer, wie Besitzer eines Fahrzeugs des VW-Konzerns, ein indirekt messendes System an Bord hat, braucht nicht mit Mehrkosten zu rechnen. Hier wird der nachlassende Luftdruck am schwindenden Abrollumfang des Reifens von einer Unterfunktion der ABS-Sensorik erkannt, ein zusätzlicher Sensor ist nicht nötig. Anders ist das bei den teureren, direkt messenden Systemen: Hier werden Luftdruck- und Temperaturdaten über batteriebetriebene Sensoren in den Rädern via Funksignal an den Bordrechner übertragen. Die Druckmessung über Sensoren hat sich etwa in den USA längst bewährt (dort seit 2007 Pflicht), verursacht aber aber bei Wartung und Ersatz zusätzliche Kosten. War es bislang möglich, winters auch ohne Sensoren zu fahren und die Warnung auszuschalten, ist dies bei Neufahrzeugen nun weder möglich noch zulässig.

Der Bundesverband des Reifenhandels rechnet für 2014 mit etwas mehr als einer Million Fahrzeugen mit direkt messenden Systemen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Über die Hälfte davon braucht Winterräder mit passenden Sensoren, was Industrie und Reifenhändler zurzeit vor eine schwierige Aufgabe stellt. Denn vor der Reifenmontage muss der richtige Sensor ausgewählt, gegebenenfalls bestellt, programmiert und montiert werden.

Sicherheit kostet Geld

Abhängig von der erforderlichen Sensor- Technologie kann ein Standard-Winterradsatz etwa in der Dimension 205/55 R 16 mit Stahlfelgen und Sensoren statt rund 600 Euro schnell über 1.000 Euro kosten. Auch das Thema „Mal schnell Winterreifen aufziehen lassen“ ist damit passé. Nicht alle Händler werden jederzeit die passenden Sensoren oder die bei jedem Reifenwechsel notwendigen Serviceteile griffbereit haben.

Reibungslose Abläufe bei geringen Wartezeiten kann es nur geben, wenn der Informationsaustausch zwischen Kunde und Reifenhändler oder Markenwerkstatt funktioniert. Mit den Daten des Fahrzeugscheins und der Räder kann der Fachhändler schon im Vorfeld einen geeigneten Sensor vorbereiten. Im Idealfall können die Inhalte der Originalsensoren dann einfach übertragen werden, das zeitintensive Anlernen der Sensoren ans Fahrzeug ist in diesem Fall nicht mehr nötig.

Alternativ kann der Reifenfachmann die Sensoren mit einer neuen Kennung (ID) programmieren. Das ist sinnvoll, um etwa Störungen beim Transport der Winterräder im Auto – zwei identische Sensoren im Empfangsbereich der Auswerteeinheit oder des Bordrechners führen zur Fehlermeldung – zu vermeiden. Dann allerdings müssen die Sensoren – meist per Anlernfahrt – mit dem Fahrzeug gekoppelt werden. Sollen nur die Reifen gewechselt werden, hält sich der zusätzliche Aufwand in Grenzen. Der Reifenfachmann wird über den Reifentausch hinaus lediglich den Ladezustand der Batterien im Sensor prüfen und dokumentieren sowie routinemäßig Dichtungen und Ventileinsätze austauschen. Echter Sensorersatz, etwa bei verbrauchter Batterie, soll nach Aussage der Sensorhersteller dagegen nur rund alle sieben Jahre oder alle 100.000 bis 150.000 Kilometer nötig sein.

Alle nach dem 1. November 2014 verkauften Neuwagen unterliegen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht auch bei Winterreifen. Wie sieht es bei jungen Gebrauchten aus?

Alle ab 1. November 2012 eingeführten und typgenehmigten Modelle müssen auch im Winter mit einem Reifendruckkontrollsystem RDKS (engl.: Tire Pressure Monitoring System TPMS) gefahren werden. Das Datum der Typgenehmigung ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragen.

Brauchen auch Geländewagen und Wohnmobile ein RDKS?

Die Vorschrift erfasst die Klassen M1 und M1G, das sind alle Pkw und Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sowie Geländewagen.

Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug mit RDKS ausgestattet ist?

An der entsprechenden Taste im Cockpit oder am kurzen Aufleuchten der Warnleuchte beim Anstellen der Zündung.

Benötigen alle Reifendruckkontrollsysteme teure Funksensoren in den Rädern?

Nein, die einfachen indirekten Messsysteme kommen ohne Luftdrucksensoren aus, reagieren aber wesentlich träger und sind weit weniger genau.

Müssen auch Winterräder oder Ersatzräder mit Reifendruckkontrollsensoren ausgerüstet sein?

Nur bei direkt messenden Systemen müssen auch die Winterräder mit Sensoren ausgestattet werden. Reserveräder müssen nicht ausgerüstet werden.

Kann und darf ein Reifendruckkontrollsystem abgeschaltet werden?

Eine Deaktivierung ist bei EU-konformen Systemen nicht möglich und auch nicht zulässig.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ohne funktionierendes RDKS gefahren wird?

Die Kontrollleuchte signalisiert die Störung mit einer „permanenten Fehlermeldung“. Bei der Hauptuntersuchung wird die fehlende RDKS-Funktion als „geringer Mangel nach §29 StVZO“ eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter „unverzüglich instand zu setzen“. Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen.

Bin ich verpflichtet, die teuren Originalsensoren der jeweiligen Automarke zu verwenden?

Nein, auch Zubehör-Sensoren sind zulässig – aber nicht immer günstiger als die oft subventionierten Originalteile.

Um wie viel teurer wird die Erstanschaffung eines Winterreifensatzes?

Teurer wird es nur bei direkt messenden Systemen. Vier Sensoren sind inklusive Einbau ab rund 200 Euro zu haben.

Wie lange können die Reifendrucksensoren eingesetzt werden?

Die Hersteller nennen Zeiträume von rund sechs bis sieben Jahren oder 100.000 bis 150.000 Kilometern. Dann ist die Batterie verbraucht, die Sensoren müssen komplett ersetzt werden.

Müssen in Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1. November RDK-Systeme nachgerüstet werden?

Nein.

Wie kann ich die nun deutlich längere Wartezeit beim Reifenwechsel verkürzen?

Informieren Sie Ihren Reifenhändler frühzeitig über Ihren Wechselwunsch. So kann er die notwendigen Teile bereits bestellen, vorbereiten und dann direkt einbauen. Die wichtigsten Fahrzeugdaten finden Sie im Fahrzeugschein.

Wie kann ich herausfinden, welche Sensoren in meinem Fahrzeug eingebaut sind?

Beim Autohändler Ihrer Marke, im Reifenfachhandel oder unter www.reifendrucksensor.info. Hier können Sie ganz bequem die wichtigsten Eckdaten zu ihrem Fahrzeug eingeben und bekommen im Anschluss den passenden Reifendruck-Kontrollsensor inklusive Herstellernamen, Artikelnummer und Sensor-ID angezeigt. Diese Informationen können Sie dann an ihre Werkstatt weitergeben, welche das RDKS bestellen und direkt mit dem Wechsel auf die Winterreifen installieren kann.

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AUTO MOTOR UND SPORT 08 / 2024
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Erscheinungsdatum 27.03.2024

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