Camper-Basiswissen Parken und Übernachten
Mit dem Wohnmobil am Straßenrand übernachten

Wenn auf Tour die Müdigkeit zuschlägt und kein Stell- oder Campingplatz in der Nähe ist, bleibt nur die Übernachtung am Straßenrand. Doch wann ist das überhaupt erlaubt und worauf muss man achten?

Parken und Übernachten: Am Straßenrand oder an der Autobahn
Foto: drimafilm/fotolia, Archiv

Der Weg ist das Ziel, diesen Grundsatz haben sich viele Reisemobilfahrer zu eigen gemacht. Doch wenn der Jahresurlaub begrenzt ist, gilt für viele: So schnell wie möglich an den Urlaubsort kommen. Zwar ist die Übernachtung auf einem Stell- oder Campingplatz die erste Wahl, doch wenn man Strecke machen muss, ist das nicht immer möglich. Viel wahrscheinlicher ist es, dass man irgendwann nachts merkt, dass jetzt ganz schnell ein Plätzchen zum Schlafen her muss.

Basiswissen rund ums Wohnmobil

Parken auf Autobahnraststätten und Autohöfen

Die Autobahnraststätte liegt dann oft am nächsten – empfehlenswert ist eine Übernachtung hier aber nicht, denn gerade an stark befahrenen Routen schlagen Diebe bevorzugt zu. Hat man keine andere Wahl, sollte man als Sicherheitsmaßnahme an einer gut einsehbaren Stelle parken, ein Sichtschutz ist kontraproduktiv. Wertgegenstände versteckt man am besten an schlecht zugänglichen Stellen. Bemerkt man tatsächlich einen Einbruchsversuch, sollte man laut hupen und die Scheinwerfer anmachen, um den Eindringling zu vertreiben.

Rastanlagen Beschilderung
Vierneisel, Archiv
Die Beschilderung an Rastanlagen lässt einen manchmal ratlos zurück: Wo soll man mit seinem Reisemobil hier parken?

Harmloser als übernachten ist es, an Autobahnraststätten einfach nur mal eine Pause einzulegen, doch leider ist hier für Reisemobilisten nicht immer alles klar geregelt. Wo stellt man sich hin, wenn nur Pkw- und Lkw-Parkplätze ausgeschildert sind? Wer ein Reisemobil mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fährt, darf in diesem Fall nirgendwo legal parken. Also entweder heißt es weiterfahren oder möglichst platzsparend auf einem Pkw-Parkplatz parken. Etwas anders sieht es bei Reisemobilen über 3,5 Tonne naus, die die ausgeschilderten Lkw-Parkplätze nutzen dürfen.

Gegen die Nutzung der Lkw-Parkplätze spricht, dass man damit den Kraftfahrern, die auf ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten angewiesen sind, die Plätze streitig macht. Soweit es möglich ist, sollte man sich als Reisemobilfahrer im Sinne des allgemeinen Rücksichtnahmegebots in so einem Fall besser auf einen anderen freien Parkplatz stellen.

Statt eine Autobahnraststätte anzufahren, kann man natürlich auch auf Autohöfe ausweichen. Die liegen meist in Autobahnnähe und haben eine passable Infrastruktur mit Shops und Gastronomie. Teilweise findet man hier auch Entsorgungsstationen und für Campingfahrzeuge reservierte Parkflächen. Allerdings muss man damit rechnen, dass das Parken an Autohöfen kostenpflichtig sein kann.

Parken in Deutschland

In Deutschland gilt beim Parken allgemein die Faustregel: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist gestattet. Ein zugelassenes Reisemobil darf also im öffentlichen Raum ohne Weiteres geparkt werden, und zwar ohne zeitliche Beschränkung. Park- oder Nächtigungsverbote müssen durch Schilder klar ersichtlich sein.

Ein Sonderfall ist das Parken auf dem Gehweg: Das ist nur dort rechtens, wo es ein Schild ausdrücklich erlaubt. Diese Regelung gilt jedoch nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Da gängige Reisemobile deutlich schwerer sind, dürfen sie also in der Regel nicht auf dem Gehsteig geparkt werden. Ab und zu trifft man auch auf das blaue Parkplatzschild mit einem weißen Zusatzschild mit einem Reisemobil-Piktogramm: Hier dürfen ausschließlich Reisemobile parken.

Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit

Parkendes Wohnmobil am Straßenrand
Vierneisel, Archiv
Parken am Straßenrand ist im öffentlichen Raum erlaubt, auf wiederholtes Übernachten sollte man aber verzichten.

Das Übernachten im Fahrzeug geht über das bloße Parken hinaus und unterliegt daher anderen Regeln. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist es erlaubt, eine Nacht im Fahrzeug zu verbringen. Man geht dabei von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus. Vorsicht: Parken ist nicht dasselbe wie Campieren. Verzichten Sie daher auf das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Ausfahren der Markise. Sonst wird aus der gestatteten einmaligen Übernachtung doch noch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Das mehrmalige Übernachten an derselben Stelle, beispielsweise einem öffentlichen Parkplatz, ist ebenfalls eine Sondernutzung, die genehmigt werden muss.

Apropos Ruhepausen: Das Übernachten an Autobahnen sollte man sich gut überlegen. Vor allem – aber nicht nur – in Frankreich hört man immer wieder von Überfällen. Lässt es sich gar nicht vermeiden, helfen diese Tipps von promobil.

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Promobil 04 / 2024
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Erscheinungsdatum 14.03.2024

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